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04.02.09 –
Kreis Hildesheim. Gerade angesichts der jüngsten Erkenntnisse bezüglich der rapiden Steigerung der Mietkosten in Hildesheim hält die Gruppe SPD – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hildesheimer Kreistag die Absenkung der Unterkunftskosten für fragwürdig. SPD/Grüne haben deshalb eine Anfrage zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für ALG-II – Empfänger gestellt. Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hatte die Absenkung der angemessenen Unterkunftskosten kritisiert und als unzureichend bewertet. Die Gruppe SPD-Grüne will deshalb weitere Auskünfte von der Verwaltung. Diese soll ermitteln wie viele ALG II-Betroffene schon nach der alten Regelung Mietkosten über den festgelegten Satz hatten. Zudem möchten SPD und Grüne wissen, wie viele Rechtsstreitigkeiten es im Zusammenhang mit den angemessenen Unterkunftskosten gab und mit welchen Ergebnis. Auch die Zahl der ALG II – Betroffenen, die aufgrund der Änderung nun plötzlich in Wohnungen oberhalb der Angemessenheitsgrenze wohnen, ist für die weiteren Beurteilung der Neufestsetzung von großen Interesse, so die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Regina Stolte. „Müssen ALG II –Bezieher die wegen einer Beschäftigung kurzfristig aus dem Leistungsbezug entfallen, zukünftig gegen ihren früheren Leistungsbzug schlechter gestellt,“ fragt die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Karin Loos.
„Wir hoffen, dass der Landkreis in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren (Wohlfahrtsverbände, Mieterverein, Haus und Grund, Wohnungsbaugesellschaften) zu einer Festsetzung der Unterkunftskosten kommt, die es den Betroffenen weitestgehend ermöglicht in ihren bisherigen Umfeld weiter leben zu können“, so das gemeinsame Fazit der beiden sozialpolitischen Sprecherinnen von SPD und Grünen.
Bernd Lynack, Klaus Schäfer
Fraktionsgeschäftsführer
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