Maststall-Streit: Kriegsbeil begraben

Das juristische Tauziehen hat ein Ende: Die Betreiber des Schweinemastbetriebs, die Gegner der Anlage und der Landkreis haben den Streit um den Stall bei Söhre beigelegt. Die Kontrahenten schlossen gestern vor Gericht einen Vergleich.

27.01.12 –

Landwirt, Kreis und Gegner der Anlage bei Söhre einigen sich vor Gericht / Vergleich unter Vorbehalt

(Hildesheimer Allg. Zeitung, 27.01.12) Kreis Hildesheim. Das juristische Tauziehen hat ein Ende: Die Betreiber des Schweinemastbetriebs, die Gegner der Anlage und der Landkreis haben den Streit um den Stall bei Söhre beigelegt. Die Kontrahenten schlossen gestern vor Gericht einen Vergleich. Den hatte das Verwaltungsgericht Hannover nachdrücklich angeregt – um allen ein weiteres Verfahren mit unabsehbarem Ausgang und hohen Kosten zu ersparen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen den Landkreis geklagt, weil seiner Ansicht nach die Genehmigung des Stalls nicht rechtmäßig war.

Denn ein Gutachten zu möglichen Umweltbelastungen habe nicht gesetzlichen Erfordernissen genügt. Und vor allem: Der Kreis habe vor dem"Ja" zu dem Stall keine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ob die erforderlich war, stand nun im Mittelpunkt des Verfahrens. Das Gericht befand: Selbst wenn es nicht sicher war, dass der Stall die Umwelt beeinträchtigt, sei die Studie nötig gewesen.

Die Landwirte Jan und Heinrich Meyer, die die Anlage zwischen Diekholzen und Söhre betreiben, erschienen am Donnerstag als "Beigeladene" ebenfalls vor Gericht, um ihre Interessen zu vertreten. Am Ende des Rechtsstreits steht jetzt ein Ergebnis, das wohl allen Seiten gerecht wird. Davon zeigten sich zumindest die Richter überzeugt. Der Vergleich ist ein umfangreiches Konstrukt unter Vorbehalt. Sein Inhalt: Die Betreiber bauen Filteranlagen ein, um den Schadstoffausstoß des Stalls um mindestens 70 Prozent zu reduzieren. Zudem wird der Güllebehälter mit einer Zeltplane abgedeckt, um auch auf diese Weise Emissionen zu verringern. Mit alle dem sollen Ammoniak, Gerüche und Feinstaub erheblich reduziert werden. Überdies pochte der BUND darauf, dass die Stallbetreiber zertifizierte Filter installieren, die einmal jährlich gewartet werden müssen. Werden Anlagen ohne Zertifikat eingebaut, sollen diese alle drei Jahre unter die Lupe kommen. Dabei handelt es sich um teure Kontrollen, zu denen nur autorisierte Messstellen befugt sind. "Die sind viel kostspieliger als der Kauf zertifizierter Filter", erklärte BUND-Gutachter Knut Haverkamp. Filter und Abdeckung des Güllebehälters, den bislang eine Schwimmschicht aus gehäckseltem Stroh schützt, sollen bis Jahresende den Gebäudekomplex Schweinemastanlage abrunden. Die Betreiber können nun bis zum31. März prüfen, ob sie all das umsetzen wollen. Dabei geht es vor allem um die Kosten der Filter, die den Bauern offenbar Sorgen bereiten. Zudem soll der Kreis die Genehmigung der Anlage inklusive Auflagen neu formulieren.

Kommt das alles nicht zustande, wird das Verfahren wieder aufgerollt. Mögliche Folge: Ein aufwändiger Prozess bis hin zum Oberverwaltungsgericht. Solch einen ausufernden Rechtsstreit wollten die Richter gestern verhindern.

Schon zu Prozessbeginn zeigten sie sich optimistisch, auch die Betreiber der Mastanlage. "Zuversichtlich muss man schon sein", sagte Jan Meyer. Auch dessen Anwalt Franz Quatmann hoffte auf ein gutes Ende eines Prozesses, der viel zu lange gedauert habe. Eines Verfahrens voller Ungewissheit für seine Mandanten, obgleich sie den Stall schon seit gut drei Jahren betreiben.

Auch die Stallgegner hofften auf einen Erfolg. "Die Sonne scheint heute. Das passt", meinte Gerd Klaaßen von der Bürgerinitiative Gute Luft, die am Mittwoch dem BUND sekundierte.

Im Gerichtsaal machte die Vorsitzende Richterin die Linie der 12. Zivilkammer gleich klar. Vor der Genehmigung des Stalls hätte eine Verträglichkeitsprüfung stehen müssen. Mit anderen Worten: Auch im Zweifel, ob Schadstoffe die Umgebung wie etwa ein nahes FFH-Gebiet überhaupt ernsthaft belasten, hätte der Kreis die Studie abwarten sollen, um danach den Stall zu erlauben oder eben nicht.

Nach einem zweieinhalbstündigen Ritt durch ein schier undurchdringliches Gestrüpp von Paragraphen und EU-Vorschriften überwogen zum Schluss die Argumente des Gerichtes. Es überzeugte alle Seiten davon, mit einer gütlichen Einigung, einen Strich zu ziehen. Und gestern schien es tatsächlich so, als fielen die Fronten wirklich zusammen. Am Ende ging Gerd Klaaßen von der BI "Gute Luft" auf die Meyers zu. Er suchte den Handschlag – er wurde ihm nicht verwehrt.

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Gemeinde Diekholzen | Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucherschutz | Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz

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