PMNr. 92 vom 01.10.2019 Altlasten der Kaliindustrie in Niedersachsen

01.10.19 –

Grüne: Keine Genehmigung von Bauschuttdeponien auf Kalihalden durch die Hintertür Darum geht es: Es gibt in Niedersachsen sieben große Althalden, auf denen Rückstände aus der Kaliindustrie oberirdisch gelagert werden. Aktuell ist an mehreren Standorten geplant, die Kalihalden mit Bauschutt abzudecken. Die Abdeckung soll das Entstehen salzhaltiger Haldenwässer reduzieren. Die Halden sollen im Anschluss begrünt werden. Die alten Kalihalden bestehen zu großen Teilen aus Salz. An allen Haldenstandorten, an denen es bislang Grundwasseruntersuchungen gab, wurde festgestellt, dass das Grundwasser erhöhte Salzwerte aufweist. Fünf der sieben problematischen Althalden liegen in der Region Hannover, darüber hinaus sind die Landkreise Celle und Hildesheim betroffen. Das sagen die Grünen: Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin „Mit jedem Regen wird Salzwasser aus den Kalihalden ausgewaschen. Dies verschmutzt Grundwasser und angrenzende Gewässer stetig. Das Umweltministerium weiß dies und hat dies auch offiziell bestätigt. Wie auch bei anderen Altlasten muss das oberste Ziel sein, die Umweltschäden zu sanieren und sie nicht notdürftig abzudecken. Die geplanten Bauschutt-Abdeckungen können das Problem der Grundwasser-Versalzung aber nicht lösen. Auf den Althalden sollen meterdicke Schichten von Bauschutt und anderen Abfällen aufgeschüttet werden. Dabei ist es offensichtlich, dass es hier nicht um eine ‚Verwertung' sondern schlicht um eine ‚Entsorgung' von Bauschutt geht. Für die Betreiber sind die Bauschutt-Abdeckungen vor allem eine zusätzliche Einnahmequelle." Belit Onay, Abgeordneter für die Region Hannover: „Es darf keine Schmalspur-Genehmigungen für Bauschutt-Deponien auf Kalihalden geben. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind durch die Rückstände der Kaliindustrie ohnehin schon belastet. Man kann eine Altlast nicht heilen, in dem man noch mehr Abfall draufpackt. Die Landesregierung muss auch rechtlich klarstellen, dass Kalirückstandshalden nicht pauschal als geeignete Deponieflächen zur Entsorgung von Industrieabfällen, Bauschutt und belasteten Böden eingeplant werden dürfen." Hintergrund: Die geplanten Bauschutt-Abdeckungen auf Althalden werden durch das Landesbergamt genehmigt, nach Bundesbergrecht. Dabei gilt die Ablagerung von Bauschutt als „Verwertung" im Zuge der Haldenabdeckung. Die rechtlichen Hürden sind hier niedriger als für reguläre Bauschutt-Deponien, die nach Abfall- und Deponierecht behandelt werden. Im niedersächsischen Abfallwirtschaftsplan will die Landesregierung die Flächen der Rückstandshalden nun erstmals für die ‚Verwertung von mineralischen Abfallen' vorsehen. Der Abfallwirtschaftsplan dient dem Nachweis, dass das Land ausreichende Kapazitäten für die Entsorgung der regelmäßig anfallen Abfälle vorhält. Mit einem Entschließungsantrag für den Landtag fordern die Grünen die Landesregierung auf, die Kalihalden aus dem Abfallwirtschaftsplan zu streichen. Drucksachen Kleine Anfrage mit Antwort: Rückstandshalden des Kalibergbaus in Niedersachsen - Drs. 18/2823 Downloads Antrag: Abfallwirtschaftsplan überarbeiten: Keine Genehmigung von Bauschutt-Deponien auf Kalirückstandshalden durch die Hintertür des Bergrechts pdf | 136 KB Newsletter abbestellen f t y Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen Pressestelle Tel. 0511 / 3030-4205 | Fax 0511 / 3030-994205 presse.gruene@lt.niedersachsen.de www.fraktion.gruene-niedersachsen.de

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