Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen: Protestresolution gegen die Abschiebung einer kurdischyezidischen Familie aus Giesen im Landkreis Hildesheim nach Syrien

Hannover, 5.2.11. Mit der am Dienstag dieser Woche erfolgten Abschiebung schafft der Landkreis Hildesheim erneut einen skandalösen Fall der Trennung einer Familie durch ihre inhumane Abschiebepraxis. Offenbar sind entgegen aller Beteuerungen des Landrates Wegner in der Vergangenheit keine Konsequenzen aus der Abschiebung von Gazale Salame gezogen, die in Folge dieser bundesweit kritisierten Maßnahme seit vielen Jahren von einem Teil ihrer Kinder getrennt lebt.

Der aktuelle Fall im Landkreis Hildesheim zeigt schon jetzt - bevor es eine gesetzliche Neuregelung zum Bleiberecht für Kinder und Jugendliche gibt - dass Innenminister Schünemann die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis in inhumaner Weise auslegt. Dabei macht der Innenminister die Schulen zum Erfüllungsgehilfen seiner Politik. So legitimieren die Ausländerbehörde und das Innenministerium mit einer Stellungnahme der Schule, dass eine positive Integrationsprognose für den Jungen nicht gegeben sei. Die Aussagen des Rechtsanwaltes, dass das Erreichen des Hauptschulabschlusses für den abgeschobenen Sohn der Familie nicht gefährdet sei, wurden ignoriert. Allein die Reaktionen vieler MitschülerInnen und Freunde, die für Montag eine Demonstration ankündigen, zeigt dass der Jugendliche hier sozial integriert und beliebt ist.

Eine Bleiberechtsregelung, die am seidenen Faden einer Zeugniskonferenz hängt und eine Aufenthaltsperspektive für die Familie in die Hände eines Minderjährigen legt, lehnen wir ab. Diese Politik missachtet die UN-Kinderechtskonvention und ist zutiefst inhuman.

Wir protestieren entschieden gegen die Abschiebepraxis des Landkreises Hildesheim und fordern den Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann auf:

1. Das Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim zu rügen

2. Dafür Sorge zu tragen, dass die Bleiberechtsregelung für Kinder- und Jugendliche, die hier viele Jahre aufgewachsen sind, tatsächlich wirkungsvoll umgesetzt wird und nicht vom Schulerfolg der Kinder abhängig gemacht wird.

3. Ein Bleiberecht umzusetzen, dass sich an sozialen und humanitären Kriterien orientiert und den Kindern und Jugendlichen nicht die Verantwortung für das Schicksal ihrer Familien aufbürdet.

4. Die unverzügliche Wiedereinreise der abgeschobenen Familienmitglieder zu ermöglichen.

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