Ina Korter spricht über Inklusion in Schule

Hönnersum,9.7.12.Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Landesregierung kürzlich das niedersächsische Schulgesetz geändert. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird endlich die Zugehörigkeit von behinderten Kindern zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die Teilhabe und der Zugang zu den regulären Schulen ermöglicht. Die schulpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Ina Korter, hat vor Vertreterinnen und Vertretern von Schulen, des Behindertenbeirats, von Kindergärten und weiteren zahlreichen Interessierten die Kritik der Grünen am geänderten Schulgesetz erläutert.

Bereits im Januar 2009 haben die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Bei vielen Verbänden stieß dieser Gesetzentwurf auf große Zustimmung. Von den Regierungsfraktionen wurde die Beratung jedoch jahrelang verschoben und verschleppt. Erst im Oktober 2011 legten CDU und FDP einen eigenen Gesetzentwurf vor, der im März 2012 im Landtag mit den Stimmen von CDU/FDP und SPD beschlossen wurde.

Dieses Gesetz bleibt jedoch nach Ansicht von Ina Korter deutlich hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Auch künftig soll es möglich sein, Kinder gegen ihren Willen bzw. gegen den Willen ihrer Eltern auf eine Förderschule zu überweisen. Die Förderschulen sollen nahezu komplett erhalten werden. Das wird erhebliche Ressourcen erfordern, die den inklusiven Schulen fehlen werden. Die Grünen haben den schwarz-gelben Gesetzentwurf deshalb nicht unterstützt, sondern einen Änderungsantrag dazu vorgelegt.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Rahmenbedingungen, die die CDU-FDP-Regierung setzt, lange nicht ausreichen, um eine echte Inklusion zu erreichen. Zudem warnte Ina Korter vor Panikmache. Die Fallzahlen zeigen, dass einzelne Schulen, wenn überhaupt, nur eine überschaubare Anzahl von Kindern mit Förderbedarf aufnehmen werden müssen. Die optimale Versorgung von Schulen mit Unterstützungskräften kommt dagegen allen Kindern an den Schulen zu Gute.

Kritik kam aus den Reihen der ZuhörerInnen. Bei der Versorgung der Schulen mit Unterstützungskräften bzw. Stunden dürfe nicht nach dem Gießkannenprinzip verfahren werden. Schulen, die sich intensiv um ein inklusives Angebot bemühen, dürfen nicht zum Vorteil anderer benachteilt werden.

zurück

Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

Bundesverband

Warum wir Grünen mehr Frauen brauchen

Pressemitteilungen

Wahlprogramm für die Europawahl 2024

Zu unseren Veranstaltungen

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>