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Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz, das über den sog. "Niedersächsischen Weg" erarbeitet wurde, gestern verabschiedet. Damit sind die Bedingungen erfüllt, unter denen wir darauf verzichten können, die Zulässigkeit unseres Volksbegehren bis zum 13.11. bei der Landeswahlleiterin zu beantragen. Das haben die 3 Trägerorganisationen des Volksbegehrens (Berufs- und Erwerbsimkerbund, NABU und GRÜNE) gestern in einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt. Unser ganz herzliches DANKESCHÖN an alle, die diesen vorzeitigen Erfolg durch ihr Engagement möglich gemacht haben. Denn - man kann es nicht oft genug sagen - ohne das Volksbegehren und ohne dessen erfolgreichen Verlauf im Laufe der letzten Monate wären Landesregierung und Landvolksverband niemals auf den weit überwiegenden Teil unserer Forderungen eingeschwenkt.
Zum 1.11.20 hatten die Kommunen landesweit 138.118 gültige Unterschriften an die Landeswahlleiterin gemeldet.
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