Änderungsantrag zum "Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen"

Hildesheim, 10.02.12 Im Rahmen der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes werden vom Bund einmalig Sondermittel zur Verfügung gestellt, die außer zur Finanzierung der Mittagessen von Schülerinnen und Schülern in Horten Zwecken dienen sollen, die im Vermittlungsverfahren mit „Schulsozialarbeit“ beschrieben worden sind.
In einer gemeinsamen Erklärung haben die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vereinbart diese Sondermittel
dazu einzusetzen, um „weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen (nach BuT) leistungsberechtigten
Kinder und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu
erschließen.“ Als besonders geeignet hierfür werden in der Erklärung Maßnahmen der Schulsozialarbeit, Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der Überwindung individueller Hindernisse bezüglich der beruflichen Integration sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots-struktur im Bereich Mittagessen sowie der Förderung der außerschulischen Bildung und Teilhabe angesehen. Der Ausrichtung auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen wird in dem Vorschlag zur Verwendung der Mittel für die Stadt Hildesheim nicht ausreichend Rechnung getragen. Daher werden mit den vorliegenden Änderungsanträgen Umschichtungen in der Mittelverwendung vorgenommen.

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