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Hildesheim, 2. Juni 2010. Orts- und Kreisverband der Hildesheimer Grünen stellen sich ausdrücklich hinter die Grüne Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer in ihrer Kritik der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der Rechten in Hildesheim am 5. Juni.
"Oberbürgermeister Machens lässt jegliche Sensibilität im Umgang mit den extremen Rechten vermissen", sagt Ortsverbandsvorstandsmitglied Ottmar von Holtz in einer Erklärung der Grünen. "Dass man die Route der ausländerfeindlichen Horde in den Stadtteil Hildesheims verbannt, wo viele Menschen mit Migrationshintergrund leben, ist an Zynismus kaum zu überbieten." Das ist für die Grünen ein fatales Signal an die Einwandererfamilien. Die Rechten werden Ängste schüren und - begleitet mit massivem Polizeischutz - lautstark den Anwohnern mitteilen, dass sie dort nicht gewünscht sind. Das ist ein falsches Signal. Die Grünen haben kein Verständnis dafür, dass die Stadtverwaltung mit dem OB an der Spitze diese Folgen offensichtlich bewusst in Kauf nimmt.
Kundgebungen des Bündnisses gegen Rechts waren frühzeitig angemeldet, lange vor der Entscheidung der Stadt, die Nazi-Route in die Nordstadt zu verlegen. Es hätten somit gute rechtliche Gründe bestanden, an diesen Tag einen Zug der Nazis durch die Stadt zu untersagen.
Dass OB Machens nun ausgerechnet diejenigen als Verfassungsfeinde brandmarkt, die sich dem antidemokratischen und menschenverachtenden Gedankengut der Nazis gegenüberstellen, ist eine seltsame Verdrehung der politischen Realität, so die Erklärung der Grünen. Unabhängig von der Erfolgsaussicht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre das Verbot der Nazi-Demo ein deutliches Signal für Menschenwürde und dem friedlichen Zusammenleben von Einheimischen und Migrantinnen und Migranten gewesen. Dieses Signal hat der OB aufgrund falsch verstandener Neutralität als Verwaltungschef versäumt.
Die pauschale Kriminalisierung derjenigen, die durch eine friedliche Sitzblockade den Aufmarsch der Rechtsextremisten verhindern wollen, stellt zudem eine extrem einseitige Bewertung der aktuellen Rechtsprechung dar. Diese hat solche Blockaden mit eindeutigen politischen Zielen eben nicht als Straftaten bewertet, sondern sie ebenfalls unter dem Schutz des Versammlungsrechtes gestellt.
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