Kein Urteil im Fall Ahmed Siala

Die Zitterpartie um das Bleiberecht von Ahmed Siala geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall gestern wieder an das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verwiesen.

Bundesverwaltungsgericht verweist Fall nach Lüneburg

(Quelle: Hildesheimer Allg. Zeitung, 28.01.09) Kreis Hildesheim. Die Zitterpartie um das Bleiberecht von Ahmed Siala geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall gestern wieder an das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verwiesen.

Ob die Zukunft Ahmed Sialas in Deutschland liegt, ist weiterhin ungewiss. Damit bleibt auch offen, ob seine Frau Gazale Salame, die vor vier Jahren in die Türkei abgeschoben wurde, wieder dauerhaft nach Deutschland kommen darf. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder, zwei leben in der Türkei und zwei in der Gemeinde Schellerten.

Das Bundesverwaltungsgericht unter Vorsitz der Präsidentin Marion Eckertz-Höfer beanstandete, dass das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob Sialas Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen verlängert werden kann, nicht geprüft hat. Die Lüneburger Kollegen sollen nun klären, wie die jetzigen  Lebensumstände Sialas aussehen und ob eine Abschiebung für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeute. Ebenfalls müsse ermittelt werden, ob es der Familie zumutbar sei, gemeinsam in der Türkei oder im Libanon zu leben und ob die Integration der Sialas gewährleistet ist. Bei den offenen Fragen solle nicht außer acht gelassen werden, dass der Mann seit seinem sechsten Lebensjahr in Deutschland lebt.

1985 verließ Familie Siala den Libanon und beantragte in Deutschland Asyl. Die Eltern (inzwischen Großeltern) gaben an, dass ihre Staatszugehörigkeit ungeklärt sei. Doch die Ausländerbehörde stellte fest, dass der Familienvater in der Türkei zu Welt gekommen war. Wie sein Sohn Ahmed Siala besitzt er die türkische Staatsangehörigkeit. 2001 wurde Siala aus diesem Grund eine Verlängerung seines bisherigen Bleiberechts versagt und die Abschiebung in den Libanon angedroht.

Im Oktober 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Entscheidung der Ausländerbehörde. Gegen das Urteil legte Siala Revision ein. Bis zur erneuten Verhandlung in Lüneburg wird nun wieder einige Zeit ins Land gehen. Das bedeutet einerseits, dass Siala und seine Familie Zeit in Deutschland gewinnen, andererseits ist der Status weiterhin nicht geklärt. Nach der Entscheidung in Leipzig zeigt sich Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen daher teils erleichtert, teils unzufrieden.

Weber, der mit im Gerichtssaal saß, setzt auf die mahnenden Worte der Richterin Eckertz-Höfer. "Sie sagte, dass der Fall nach einem politischen Vergleich schreie. Nun liegt der Ball im Feld des Innenministers", sagt Weber. Er hoffe, dass Uwe Schünemann jetzt Einsicht zeige und dem Verfahren ein gutes Ende beschere. Weber sieht dafür gute Chancen, zumal der Flüchtlingsrat seine Vorausleistungen bereits erbracht habe, indem er die Kosten für die  Abschiebung Gazales übernahm.

Das Innenministerium könnte der Gerichtsverhandlung vorgreifen und schon jetzt den Aufenthalt Sialas legalisieren. Dann dürfte seine Frau, deren  Einreisesperre aufgehoben wurde, ihre Familie in Deutschland besuchen. Reagiert das Innenministerium jedoch nicht, wird Familie Siala auf einen  Gerichtstermin in Lüneburg warten müssen. Nach Webers Ansicht wird dort auf keinen Fall das endgültige Urteil gesprochen. "Das geschieht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte."

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