Würden neue Windräder Flugzeuge stören?

Ein Rübenacker auf dem Sarstedter Moorberg ist morgen der Schauplatz eines Gerichtsverfahrens. Am Rande der Rüben steht nämlich das Funkfeuer Leine, eine wichtige Navigationsanlage für Flugzeuge. Die könnte durch vier neue Windräder gestört werden, die ein Unternehmen unweit zwischen Hotteln und Ingeln-Oesselse am Meerberg aufstellen will.

Morgen Thema vor dem Verwaltungsgericht: Mögliche Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Funkfeuer bei Sarstedt

(Hildesheimer Allg. Zeitung, 23.09.11) Sarstedt. Ein Rübenacker auf dem Sarstedter Moorberg ist morgen der Schauplatz eines Gerichtsverfahrens. Am Rande der Rüben steht nämlich das Funkfeuer Leine, eine wichtige Navigationsanlage für Flugzeuge. Die könnte durch vier neue Windräder gestört werden, die ein Unternehmen unweit zwischen Hotteln und Ingeln-Oesselse am Meerberg aufstellen will – das fürchtet zumindest die Region Hannover. Diese hat der Windkraft- Firma einen sogenannten Vorbescheid zum Immissionsschutz daher nicht erteilt. Das Projekt ist damit vorerst gebremst. Die Windkraft-Firma klagte vor dem Verwaltungsgericht Hannover, das sich im Mai schon einmal im Sitzungssaal mit dem Fall befasste. Doch der 4. Kammer des Gerichtes sei damals noch nicht klar gewesen, auf welche Weise die Navigationsanlage bei Sarstedt durch die Windräder beeinträchtigt werden könne, erläutert Gerichts-Pressesprecherin Antje Niewisch-Lennartz. Die Verhandlung wurde vertagt, um möglichen Wechselwirkungen zwischen Rotoren am Meerberg und Funkfeuer am Moorberg weiter auf den Grund zu gehen.

So kommt es morgen zum Ortstermin auf freiem Feld. Dazu ist auch ein Vertreter der Deutschen Flugsicherung GmbH geladen, die das Funkfeuer betreibt.

Die klagende Windkraft-Firma beruft sich laut Gericht auf das Raumordnungsprogramm der Region Hannover, in dem das Gebiet Meerberg II als Vorrangstandort für Windenergieanlagen ausgewiesen wurde. Damit konkurriert offenbar eine sogenannte Veränderungssperre, die danach von der Stadt Laatzen verhängt wurde. Eine weitere Streitfrage, die es am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht zu klären gilt: Müssen nur die Türme der Windkraftanlagen in dem offiziell ausgewiesenen Vorranggebiet liegen – oder auch die Flächen, die von den Rotoren überstrichen werden?

Darüber werden sich die Fachleute morgen ab 9 Uhr am Acker streiten, um die Verhandlung anschließend in Saal 3 des Verwaltungsgerichtes in Hannover fortzusetzen.

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