Anfrage anlässlich der Abschiebung in Bodenburg

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Abschiebung eines Flüchtlings in Bodenburg:

  1. Wieviele ärztliche Begutachtungen im Rahmen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen hat der Landkreis Hildesheim im Jahr 2008 durchführen lassen ?
  2. Wieviele dieser Gutachten wurden im Gesundheitsamt des Landkreises durchgeführt ?
  3. Wieviele dieser Gutachten wurden extern vergeben und an welche Gutachtenstellen ?
  4. Nach welchem Kriterium wird über die Gutachtenvergabe entschieden ?
  5. Aus welchem Grund werden Begutachtungen in Lüneburg durchgeführt ?  Wie kommt der Kontakt zu diesem Gutachter zustande ? Welche besonderen Qualifikationen hat dieser Gutachter vorzuweisen?
  6. Welche  Kosten sind bisher für externe Begutachtungen entstanden ?
  7. Wurde die AMEOS-Klinik im Fall des abgeschobenen Arkadin H. mit den neuen Erkenntnissen der Ausländerbehörde konsultiert, um das vorhandene Gutachten entweder zu bestätigen oder zu überarbeiten?

 

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