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20.03.13 –
Aufgrund der bisherigen Weisung des Landes Niedersachsen mussten Flüchtlinge zum Einkauf in Hildesheimer Geschäften sogenannte Wertmarken verwenden. Bereits im Jahr 2008 stellten die Fraktionen des Stadtrates einen Antrag auf Verzicht auf die Ausstellung von Wertgutscheinen für Asylsuchende. Damals erklärte das zuständige Ministerium gegenüber dem Oberbürgermeister, dass die Auszahlung von Geldbeträgen generell nicht möglich, sondern nur in Ausnahmefällen zulässig sei.
Die neue, rot- grüne Landesregierung stellt nun frei, ob die Sozialleistungen in Gutscheinen oder in Bargeld ausgezahlt werden.
Daher fordert die Gruppe aus SPD, Grünen und dem Ratsherrn Regel den sofortigen Verzicht auf die diskriminierende Gutscheinpraxis. ,,Die bisherige Handhabung trug zur Stigmatisierung und gesellschaftlichen Isolation von Flüchtlingen bei und verletzte diese in ihrer Würde.", so Yara Tuschick, Sprecherin Jugend und Soziales der Grünen im Rat. ,,Wir möchten die bisherige Diskriminierung abwenden und fordern daher, die sofortige Umkehrung der bisherigen Praxis.", sagt Kerstin Angermann (SPD) Sprecherin des Arbeitskreises Jugend und Soziales der Mehrheitsgruppe.
Künftig sollen die in Hildesheim lebenden Flüchtlinge mit Bargeld einkaufen gehen können. Die Mehrheitsgruppe im Rat möchte, dass in Zukunft allen Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die ihnen zustehenden Leistungen grundsätzlich als Geldleistung ausgezahlt werden. Ein dazu entsprechender Antrag soll im nächsten Sozial- und Jugendausschuss verabschiedet werden.
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