Erdverkabelung soll doch Pflicht werden

Kurz vor Jahresende kommt die gute Nachricht für Tausende Niedersachsen, die gegen geplante neue Hochspannungsleitungen in ihrer Wohngegend protestieren: Bundeswirtschaftsund Bundesumweltministerium wollen die Erdverkabelung in bestimmten Bereichen zur Vorschrift machen.

29.12.10 –

Wende in Berlin: Auflagen für Stromnetzausbau verschärft / Noch keine Klarheit über Gleichstromtrasse

(Hannoversche Allg. Zeitung, 29.12.10) Hannover. Kurz vor Jahresende kommt die gute Nachricht für Tausende Niedersachsen, die gegen geplante neue Hochspannungsleitungen in ihrer Wohngegend protestieren: Bundeswirtschaftsund Bundesumweltministerium wollen die Erdverkabelung in bestimmten Bereichen zur Vorschrift machen – und das entsprechende Bundesgesetz rasch ändern. Dort ist bisher nur von einer Kannbestimmung die Rede.

Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bestätigte gestern die Pläne: Wenn demnächst in Berlin das Eichgesetz geändert wird, soll eilig auch das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in einem Passus reformiert werden. Damit wird eine Schwäche dieser noch aus der Zeit der Großen Koalition stammenden Rechtsvorschrift getilgt. Immer dann, wenn die geplanten Hochspannungsmasten weniger als 400 Meter Abstand zu Wohnsiedlungen haben, sollen die Leitungen unterirdisch verlegt werden. Bisher steht dies im EnLAG nur als eine Möglichkeit, weshalb auch der Netzbetreiber, die holländische Firma Tennet, zunächst in ihren Anträgen fast vollständig auf Erdverkabelungen verzichtet hatte – denn diese sind wesentlich teurer als die überirdischen Kabel. Der Streit tobt derzeit entlang von drei längeren Trassen in Niedersachsen – von Diele nach Niederrhein in der Nähe der Ems, von Ganderkesee nach St. Hülfe (etwa zwischen Bremen und Osnabrück) und von Wahle nach Mecklar zwischen Peine und Hann. Münden. Vor allem in Bad Gandersheim, wo erste Pläne konkret werden, hat das Verhalten von Tennet Proteste heraufbeschworen. Zwar plant das Agrarministerium, die Kannbestimmung über die Raumordnung zur Mussvorgabe zu machen, doch ob mit Landesrecht das Bundesgesetz verschärft werden kann, ist unter Fachleuten umstritten. Die Landtagsjuristen hatten Bedenken angedeutet. "Das geht nicht", sagt die SPD-Politikerin Andrea Schröder-Ehlers. CDU und FDP widersprechen.

Ein rasch geändertes Bundesgesetz könnte diesen Streit überflüssig machen. Und da es sich bei den drei niedersächsischen Trassen um Pilotprojekte handelt, könnten die Mehrkosten einer Erdverkabelung anschließend auf alle Stromkunden in Deutschland umgelegt werden. Vor allem für die Linie Ganderkesee– St. Hülfe könnte Brüderles Gesetzesplan einen Schub bedeuten, denn wegen der Debatte um die Erdverkabelung liegt der Antrag von Tennet seit einem Jahr auf Eis. Dabei ist die Strecke erforderlich, um den in den vielen Windkraftanlagen in Weser- Ems produzierten Strom nach Süddeutschland abzuführen.

Eine Lösung für alle Probleme ist Brüderles Gesetzesplan noch nicht, denn in den nächsten Jahren sind neben den drei Pilotstrecken noch weitere Trassen nötig, die den Strom von der Küste nach Bayern und Baden-Württemberg bringen. Auch über eine leistungsfähige, wohl mehrere Milliarden Euro teure Gleichstromleitung wird nachgedacht, sie könnte den Strom über weite Strecken, ohne Abzweigungen, in den Süden transportieren. Wie ein solches Projekt finanziert und durchgesetzt werden könnte, steht in den Sternen.

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Energie | Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz

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