Grüne: CDU und FDP stimmen für erneute Kürzung des Bundesanteils an Unterkunftskosten

Mehrkosten in Millionenhöhe für Stadt und Landkreis

18.03.10 –

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Hildesheim kritisiert die Kürzung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten durch Union und FDP im Bundestag. „Dieser Beschluss treiben Stadt und Landkreis weiter ins finanzielle Abseits“ so die  sozialpolitischen Sprecherin der Kreistagsfraktion der Grünen, Karin Loos. Seit langem sei bekannt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung die Arbeitslosigkeit und die Zahl der ALG-II Beziehenden weiter wachsen. Außerdem steigen seit Jahren die Heizkosten.

„Mitten in der Krise lassen Union und FDP die Kommunen auf den gestiegenen Kosten der Arbeitslosigkeit sitzen.“, unterstrich Karin Loos. Wenn man die tatsächliche Entwicklung der Unterkunftskosten zugrundelege, müsste der Bundesanteil heute 35,9 Prozent statt der jetzt beschlossenen 23 Prozent betragen. Stadt und Landkreis Hildesheim würde dies zusätzlich mehrere Million Euro in die Kassen spülen.

Nach Auffassung des sozialpolitische Sprecher der Stadtratsfraktion, Markus Hollenbach wäre Erhöhung des Bundesanteils und dessen Ausrichtung an der tatsächlichen Kostenentwicklung nur eine erste Notmaßnahme zur Rettung der Gemeindefinanzen.“ Wir brauchen eine umfassende Reform, die die Finanzen der Städte und Gemeinden wieder auf eine solide Basis stellt“ fordert Hollenbach. Die Verschiebung der drängenden Finanzprobleme der Gemeinden in eine Kommission, in der Union und FDP die Abschaffung der Gewerbesteuer diskutieren, könne nicht die Lösung sein. „Wir brauchen keine Abschaffungsdiskussion, sondern eine Verstetigung der Einnahmen aus der Gewerbe- und der Grundsteuer und einen Verzicht auf weitere Steuersenkungen zu Lasten der Kommunen“, fordert Hollenbach.  Er appelliert an Eckart von Klaeden sich endlich für die Belange von Stadt und Landkreis einzusetzen.

Hinweis für die Redaktion: Die Erhöhung um 1,77 Mrd. Euro entspricht einem Bundesanteil von insgesamt 35,9 %, der vom Deutschen Landkreistag ermittelt wurde und der tatsächlichen Entwicklung der Unterkunftskosten Rechnung trägt. Der Bundesanteil wurde in den vergangenen Jahren wiederholt gesenkt, obwohl die Kosten der Gemeinden für diese Pflichtleistung kontinuierlich gestiegen sind. Im Jahr 2007 betrug der Anteil noch 31,8 %. Die erneute Senkung des Bundesanteils auf 23 % hat zur Folge, dass die im Krisenjahr 2010 ansteigenden Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende allein von Kommunen getragen werden. Während der Bund seine Ausgaben auf 3,4 Mrd. Euro verringert, steigt allein im Jahr 2010 der kommunale Anteil von 10 auf 11 Mrd. Euro. Die SPD fordert in ihrem Rettungsschirm für Kommunen lediglich eine Erhöhung des Bundesanteils um vier Prozent und hat den Gesetzentwurf, der in dieser Woche etatisiert wurde, selbst noch im schwarz-roten Kabinett beschlossen.

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Haushalt und Finanzen | Stadtratsfraktion

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